„BV“ steht im niederländischen für „Besloten Vennootschap“ und ist vergleichbar mit der deutschen GmbH.

Diese Rechtsform ist für Unternehmen geeignet, die von Familien oder generell einem geschlossenen Kreis von Personen geführt werden und keine Mittel auf dem Kapitalmarkt aufnehmen zu brauchen. Die „Besloten Vennootschap“ ist eine selbständige oder juristische Person, die Verträge schließen, klagen und verklagt werden kann. Unter Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Einschränkungen sind Geschäftsanteile übertragbar. Sie können jedoch nicht öffentlich zur Zeichnung ausgeschrieben oder zum Verkauf angeboten werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des von ihnen gezeichneten Gesellschaftsanteils beschränkt.

Die Besloten Vennootschap wird von einer oder mehreren Personen durch die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde (akte van oprichting) gegründet. Sie muss durch das Justizministerium genehmigt werden. Dazu ist dort ein Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung zu stellen. Das Justizministerium prüft die Gründungsurkunde auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und die Bonität der Gründer und zukünftigen Vorstandsmitglieder. Weiterhin ist eine Bankbescheinigung der zukünftigen Geschäftsbank über die Einzahlung des Gesellschaftskapitals von mindestens 18.000 Euro einzureichen.

Danach muss die neu gegründete Gesellschaft in das Handelsregister der örtlichen Handelskammer eingetragen und beim Finanzamt angemeldet werden.